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Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Beaufsichtigte

Gerne möchten wir Sie über die Weiterbildungsanforderungen der aus- bzw. weiterbildungspflichtigen Personen eines Finanzinstituts (Vermögensverwalter oder Trustee) informieren.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Grundsätze dieser Anforderungen, aufgeteilt nach Funktionsgruppen und deren korrespondierenden Ausbildungsbereichen. Bei den Funktionsgruppen wird zwischen (1) qualifiziertem Geschäftsführer, (2) Compliance bzw. Risikoverantwortlichem sowie (3) im GwG-Bereich tätigem Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter mit Kundenkontakt unterschieden. Je nach Funktion werden Weiterbildungen in den Bereichen des GwG, der Verhaltenspflichten nach FIDLEG, des FINIG sowie fachliche und technische Kenntnisse vorausgesetzt. Dabei entfällt bei Trustees eine Weiterbildungspflicht im Bereich der Verhaltenspflichten nach FIDLEG. Die Mindestdauer der jährlichen Weiterbildung beträgt je nach Funktionsgruppe entweder einen ganzen oder einen halben Tag.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Ihr OSFIN-Team

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