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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, die mit FIDLEG und FINIG angepasst werden mussten. Drei Rundschreiben werden aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 und damit innerhalb der noch laufenden Übergangsfristen gemäss FIDLEG und FINIG in Kraft: hier.