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Laufende Aufsicht

Als Aufsichtsorganisation hat OSFIN die Aufgabe, laufend zu prüfen, dass Vermögensverwalter und Trustees die gesetzlichen Vorgaben in ihrem Tätigkeitsbereich einhalten (insbesondere nach dem FINIG, GwG, FIDLEG und KAG).

Um die Aufsicht wahrzunehmen, kann die Aufsichtsorganisation diese Prüfung selber bei ihren Beaufsichtigten durchführen oder eine von ihr zugelassene Prüfgesellschaft mit der Prüfung beauftragen.

Die periodische Prüfung der Beaufsichtigten wird nicht durch OSFIN selbst vorgenommen, sondern durch zugelassene Prüfgesellschaften.

Konkret verpflichten sich die Beaufsichtigten, eine zugelassene Prüfgesellschaft innerhalb der vorgegebenen Frist bis am 30. Juni jeden Jahres mit der Prüfung zu beauftragen. Die Prüfgesellschaft stellt die Kosten der Prüfung direkt dem Beaufsichtigten in Rechnung.

OSFIN kann die Prüfperiodizität – unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Beaufsichtigten und der damit verbundenen Risiken – auf maximal vier Jahre festlegen. In den prüfungsfreien Jahren erstatten die Vermögensverwalter und Trustees OSFIN in standardisierter Form Bericht über die Konformität ihrer Geschäftstätigkeit mit den gesetzlichen Vorgaben.

Was den Inhalt der Prüfungen betrifft, so erlässt die FINMA die Vorgaben hinsichtlich der durch die Aufsichtsorganisationen durchgeführten Prüfungstätigkeit, der Stichprobenkontrolle und des Ratingsystems. OSFIN richtet sich vollumfänglich nach diesen Vorgaben.

In bestimmten Fällen, insbesondere bei Beanstandungen oder bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten, kann OSFIN – unter Kostenfolgen für den Beaufsichtigten – zu anderen Aufsichtsmassnahmen greifen (Vor-Ort-Kontrolle, Aufsichtsgespräch sowie Benachrichtigung der FINMA).

Weitere Informationen zur laufenden Aufsicht finden Sie in unserem Aufsichtskonzept.

Zulassung

OSFIN erteilt Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, welche Prüfungen bei Beaufsichtigten durchführen wollen, die Zulassung.

Die Voraussetzungen für die Zulassung sind in Art. 13 und 14 AOV (siehe Art. 16 AOV für die Übergangsbestimmung) festgelegt.

Die Formulare für das Zulassungsgesuch können hier heruntergeladen werden:

Die Gesuchsprüfung wird mit einer Pauschale von CHF 1’000.- in Rechnung gestellt (ohne Zuschlag für die Zulassung der leitenden Prüfer).

Zusätzlich wird einmal jährlich der Pauschalbetrag von CHF 500.- den zugelassenen Prüfgesellschaften in Rechnung gestellt, um die Kosten, welche durch die Aufsicht über die Prüfgesellschaft und die Aktualisierung des betreffenden Dossiers entstehen, zu decken. In den Jahren 2020/2021 wird auf die Erhebung dieses Betrags verzichtet.