Free cookie consent management tool by TermsFeed Skip to main content

Unterstellungsverfahren OSFIN

 

1. Sie laden den Unterstellungsvertrag herunter (hier verfügbar) und lassen uns diesen zweifach unterzeichnet per Post zukommen;

2. Sie füllen das Bewilligungsgesuch auf der Erhebungsplattform (EHP) der FINMA aus und laden die Anlagen hoch;

Hier finden Sie das ausgeklappte Bewilligungsformular der FINMA mit einer detaillierten Liste der nötigen Anlagen.

3. Auf der EHP erteilen Sie OSFIN Zugang zu Ihrem Bewilligungsgesuch;

4. Anhand der auf der EHP vorhandenen Informationen und Unterlagen nehmen wir die Prüfung Ihres Unterstellungsgesuchs und damit die Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs vor;

5. Nach Abschluss der Unterstellungs- bzw. Vorprüfung erhalten Sie eine Bestätigung über die Erfüllung der Unterstellungsvoraussetzungen sowie den Aufsichtsvertrag, welchen Sie uns zweifach unterzeichnet per Post zukommen lassen;

6. Sie reichen das Bewilligungsgesuch bei der FINMA mittels EHP ein;

7. OSFIN übermittelt der FINMA ihr Vorprüfungsergebnis;

8. Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Bewilligung von der FINMA. An diesem Datum beginnt die laufende Aufsicht durch OSFIN.

 

Tarife

Die Gebühren der OSFIN sind im Gebührenreglement festgehalten, welches Sie hier einsehen können.

Aufsichtsgebühren

Die Aufsichtsgebühren bestehen aus zwei ordentlichen Gebühren, einer pauschalen Grundgebühr sowie einer Kausalabgabe.

Die Höhe der pauschalen Grundgebühr wird anhand der Anzahl der im bewilligungsrelevanten Geschäftsbereich tätigen Mitarbeiter berechnet.

Kategorie Anzahl bewilligungsrelevante Mitarbeiter Pauschale Grundgebühr
1 1 – 3 Mitarbeiter CHF 1’500.-
2 4 – 8 Mitarbeiter CHF 2’500.-
3 9 – 16 Mitarbeiter CHF 3’500.-
4 >17 Mitarbeiter min. CHF 4’500.-

Die Kausalabgabe bemisst sich anhand der unmittelbar dem Beaufsichtigten zurechenbaren Kosten und wird gestützt auf den effektiven Zeitaufwand mit folgendem Stundensatz berechnet:

• Geschäftsführer CHF 275.- /Stunde
• Leiter Zweigstelle CHF 250.- /Stunde
• Fachspezialist CHF 250.- /Stunde
• Sekretariat CHF 120.- /Stunde

Die FINMA-Gebühr wird dem Beaufsichtigten direkt in Rechnung gestellt.

* Sämtliche Gebühren verstehen sich exkl. MwSt., deren jeweils gültiger Satz berechnet wird.