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FINMA empfiehlt Vermögensverwaltern und Trustees, Bewilligungsgesuche frühzeitig einzureichen

Zur Halbzeit der Übergangsfrist von drei Jahren haben bisher erst 180 der rund 2400 betroffenen Vermögensverwalter und Trustees ein Bewilligungsgesuch bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingereicht. Die FINMA empfiehlt den Gesuchstellenden deshalb mit Nachdruck, den Bewilligungsprozess zeitnah aufzunehmen. Als weiteres Thema verweist die FINMA auf die seit dem 1. August 2021 geltenden Bestimmungen zur Registrierungspflicht von Kundenberaterinnen und Kundenberatern.