OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister hat von der FINMA die Bewilligung als Aufsichtsorganisation nach FINIG erhalten.
Der OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister ist es eine Freude mitzuteilen, dass sie mit Datum vom 6. Juli 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO) erhalten hat.
Mit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 brauchen Vermögensverwalter und Trustees für ihre Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA.; die laufende Aufsicht wird durch die Aufsichtsorganisationen wahrgenommen.
Die Vermögensverwalter und Trustees, welche bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einreichen wollen, müssen nachweisen, dass sie einer Aufsichtsorganisation unterstellt sind.
Die Selbstregulierungsorganisationen SRO PolyReg und OAD FCT haben die Kräfte gebündelt, um die OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister zu gründen, die mit ihren zukünftigen Niederlassungen in allen drei Sprachregionen in der gesamten Schweiz tätig sein wird und somit auch den jeweiligen Mentalitäten und Eigenheiten der lokalen Märkte gebührend Rechnung trägt.
Mit der Bewilligung der Aufsichtsorganisation OSFIN können Vermögensverwalter und Trustees nun den Bewilligungsprozess mit dem Unterstellungsgesuch an diese starten. Die Unterstellung ist eine wesentliche Voraussetzung für das FINMA-Bewilligungsgesuch.